Wir würden ja gerne ... dürfen aber immer noch nicht!

Weiterhin kein Montagsfußball am Autobahnsee

 

Beim Branntweinbach-Fußball heißt es weiter: Die Luft ist raus!

 
Wie schaut's aus mit Montagstraining?

Wann gibt's endlich wieder Fußball am Autobahnsee?


Zwei (von vielen anderen) Fragen, die unseren 1. FC Branntweinbach nun schon seit Wochen begleiten und die wir nur zum Teil beantworten können.

Derzeit sieht es nämlich so aus, dass wegen der anhaltenden Corona-Krise - natürlich - immer noch gilt:
Abstand (mind. 1,5 m) halten sowie Menschenansammlungen und Gruppenbildungen (ver)meiden.
Es gibt aktuell keine Impfung und keine spezifische Therapie gegen das Coronavirus. Deshalb müssen alle Maßnahmen darauf ausgerichtet sein, die Verbreitung der Erkrankung zu verlangsamen.

Die Verantwortung dafür liegt bei den Behörden, bei den Arbeitgebern und BEI UNS ALLEN!
Jeder von uns kann jetzt dazu beitragen, die „Kurve abzuflachen“ und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Damit schützen wir uns selbst, unsere Liebsten, ältere und kranke Menschen.

Zwar werden mittlerweile die allgemeinen Beschränkungen immer mehr gelockert, doch für unseren wöchentlichen Fußballbetrieb reicht es hierbei noch nicht. 

Seit dem 8. Juli darf in Bayern wieder mit Körperkontakt trainiert werden. Das bedeutet, dass Mannschaftssportarten wie Fußball wieder möglich sind.
Voraussetzung hierfür ist allerdings ein Schutz- und Hygienekonzept und dass (für eine Nachverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten) in festen Trainingsgruppen trainiert wird.
Für uns als nicht eingetragener Verein quasi unmöglich!

Was das Montagstraining des FC Branntweinbach angeht, stellt auch der Spielort ein großes Problem dar: Das Naherholungsgebiet am Autobahnsee ist ein öffentlicher Platz und unterliegt deshalb "schärferen" Bestimmungen als bspw. der heimische Garten (so heißt es in den Regularien u. a.: "Das Feiern ... auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von den anwesenden Personen untersagt.")

Was man auch nicht vergessen sollte:
Wer gegen die Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro (pro Person wohlgemerkt!).


Und das ist es dann doch nicht wert!


Warten wir halt noch weiter ab und hoffen darauf, dass es von den zuständigen Behörden demnächst auch endlich mal "Grünes Licht" für unser Montagsfußball-Training gibt.

Denn ein paar mal sollten wir in dieser (unserer 30-jährigen Jubiläums-) Saison doch wohl noch kicken können!?